Erste Kammer der Generalstaaten

Eerste Kamer der Staten-Generaal
Erste Kammer der Generalstaaten
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Basisdaten
Sitz: Binnenhof,
Den Haag
Legislaturperiode: 4 Jahre
Erste Sitzung: 1815
Abgeordnete: 75
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 30. Mai 2023
Vorsitz: Jan Anthonie Bruijn (VVD)
               
Sitzverteilung: Regierung (30)
  • BBB 16
  • VVD 10
  • PVV 4
  • Opposition (45)
  • GL-PvdA 14
  • CDA 6
  • D66 5
  • CU 3
  • PvdD 3
  • JA21 3
  • SP 3
  • FVD 2
  • Volt 2
  • SGP 2
  • 50PLUS 1
  • OPNL 1
  • Website
    www.eerstekamer.nl
    Gebäudeteil der Ersten Kammer
    Gebäudeteil der Ersten Kammer

    Die Erste Kammer der Generalstaaten (niederländisch Eerste Kamer der Staten-Generaal) ist das Oberhaus des niederländischen Parlaments, der Generalstaaten. Ihr Sitz ist im Binnenhof in Den Haag. Häufig nennt man sie Senaat und ihre Mitglieder senatoren. Steht der Begriff Kamer allein, dann ist normalerweise die politisch wichtigere Zweite Kammer gemeint.

    Beide Kammern wurden 1815 mit der Verfassung der Niederlande geschaffen, dabei wählten die reichen Bürger die Zweite Kammer, während der König die (adligen) Mitglieder der Ersten einsetzte. Seit der großen Staatsreform von 1848/1849 wählen die Provinzparlamente die Erste Kammer. Wahlbeschränkungen wie das Vorweisen einer hohen Steuerlast wurden um 1918 endgültig abgeschafft. Die Verfassung verlangt seitdem, dass beide Kammern durch Verhältniswahl zu wählen sind.

    Seit 1956 sind es 75 Senatoren und seit 1983 dauert ihre Wahlperiode vier Jahre. Gewählt werden sie am selben Tag von den Provinzparlamenten nach reichseinheitlichen Listen. Die Provinzparlamente selbst werden etwa zwei Monate davor, ebenfalls alle an einem Tag, vom Volk gewählt.

    Grundsätzlich bedarf jedes Gesetz der Zustimmung beider Kammern. Allerdings kann nur die Zweite Kammer einen Entwurf mit Zusätzen versehen, der Senat kann ihn nur annehmen oder ablehnen. Neben der indirekten Wahl hat dies in der Praxis dazu geführt, dass die eigentliche Gesetzesarbeit in der Zweiten Kammer stattfindet und auch die Regierung de facto vom Vertrauen in der Zweiten Kammer abhängt.

    Der Senat mit seinen Teilzeitpolitikern gilt traditionell als chambre de réflection, in der Gesetzentwürfe zum Schluss noch einmal auf technische Qualität und Ausführbarkeit geprüft werden. Ablehnungen eines Entwurfes sind selten. Seit Bestehen des Senats wurde, vor allem von der politischen Linken, seine Abschaffung diskutiert.


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